AGB
Allgemeine Affiliate-Bedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Oeder Group (nachfolgend
"Anbieter") und ihren Kunden, die im Zusammenhang mit dem Affilitate Programm stehen.
1.2 Das Angebot in diesem Shop richtet sich ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige
Verbraucher und Unternehmer. Der Abschluss eines Affiliate Pakets/ einer Mitgliedschaft ist nur für Unternehmer
möglich.
1.3 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige
Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder
gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen
ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Rechtsstellung eines Affiliate
(1) Der Affiliate handelt als unabhängiger Unternehmer und ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter des
Anbieters. Die steuerliche und sozialrechtliche Verantwortung (z. B. Einholung seiner
Umsatzsteueridentifikationsnummer, Erlangung einer Gewerbeberechtigung, Zahlung der
Sozialversicherungsabgaben, Einkommens- und Umsatzsteuer uvm.) obliegt dem Affiliate.
(2) Der Affiliate hat die Möglichkeit, jedoch nicht die Pflicht, für die Oeder Group – FZCO, Building A1-IFZA Properties,
00000 Dubai Dubai Silicon Oasis, Vereinigte Arabische Emirate, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Dennis
Oeder, die Waren von OEDERGROUP zu vermitteln, ebenso wie er das Recht hat, andere Affiliates für den
Warenvertrieb von OEDERGROUP zu gewinnen. Es bestehen ausdrücklich keine Umsatzvorgaben, Abnahme-,
Vertriebs- oder andere Tätigkeitspflichten ebenso wie keine Weisungen, sodass der Affiliate Art, Ort, Zeit und Umfang
seiner Tätigkeit frei bestimmen kann.
§ 3 Backoffice und Servicegebühr
Der Affiliate nutzt das von der Anbieterin bereitgestellte Backoffice sowie weitere Tools gegen eine monatliche
Servicegebühr (Auch genannt Mitgliedschaft). Die Inhalte und Funktionen dieser Tools werden transparent dargelegt.
Im Einzelnen: Der Affiliate erwirbt mit der Registrierung ein entgeltliches Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung
gestellten Partner-Dash-Boards (künftig Back Offices), Club-Zugangs und des Referral Links. Das Nutzungsrecht des
ihm zur Verfügung gestellten Back Offices, des Club-Zugangs und des Referral Links ist ein einfaches, auf das konkrete
Back Office, den Club-Zugang und den Referral Link bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Dem Affiliate steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Back Offices, des Club-
Zugangs und des Referral Links ebenso wenig wie ein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu. Für die Nutzung
ebenso wie für die Wartung, Verwaltung, Betreuung und Pflege des Back Offices, des Club-Zugangs und
des Referral Links berechnet OEDERGROUP eine monatliche, nicht verprovisionierte Servicegebühr (auch genannt
"O&M Bronze Mitgliedschaft") in Höhe von 100,00 € oder jährliche in Höhe von 799,99€. Diese wird als Aufpreis des
regulären Mitgliedbeitrages addiert. Ebenfalls wird für die Nutzung ebenso wie für die Wartung, Verwaltung,
Betreuung und Pflege des Back Offices, des Club-Zugangs und des Referral Links berechnet OEDERGROUP eine
einmalige, nicht verprovisionierte Servicegebühr (auch genannt "Einrichtungsgebühr") in Höhe von 40,00 € bei
Registrierung des Affiliates. Diese wird als Aufpreis des regulären Mitgliedbeitrages addiert.
Alternativ zur Nutzung des Basis-Abonnements "O&M Bronze Mitgliedschaft" kann der Affiliate aus folgenden
zusätzlichen Abonnement-Mitglieds-Paketen wählen, die jeweils das gleiche Vertragsrecht beinhalten. Die konkreten
Inhalte und Leistungen der einzelnen Pakete sind auf der offiziellen Homepage in den jeweils angezeigten Bildern
oder Textinformationen des entsprechenden Paketes ersichtlich: – O&M Silber: monatlich 149,99€, jährlich 1199,99€
– O&M Gold: monatlich 249,99 €, jährlich 1999,99€ – O&M Diamond: einmalig 9999,99€.
§ 4 Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Ein Vertragsabschluss setzt die Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Online-Affiliate-Antrags und die
per E-Mail erfolgende Annahme durch OEDERGROUP nebst weiterer E-Mail-Adress-Bestätigung durch
den Affiliate voraus, wobei jeder Affiliate stets nur zum direkten und indirekten Erwerb einer Position in der
Vertriebsorganisation gemäß dem OEDERGROUP-Vergütungsplan berechtigt ist. Hinweise zum Widerrufsrecht finden
Sie unter dem Punkt „Widerrufsrecht“ im Footer Menü der offiziellen Website des O&M Clubs, welche sie unter
O&M Club erreichen. (2) Der Affiliatevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, jedoch besteht nach
Abschluss des Affiliatevertrages eine Mindeslaufzeit von 3 Monaten - im monatlichen Abonnement. Eine Kündigung
ist jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende möglich. Kündigungen haben via
Kundenportal selbständig zu erfolgen. Das Kundenportal ist erreichbar unter: Kunden Portal
Der Affiliate Partner muss für die Anmeldungim Kundenportal dieselbe E-Mail-Adresse verwenden wie bei der Bestellung. Bei einem Anmeldeversuch mit einer
anderen E-Mail-Adresse erkennt das System keine aktiven Bestellungen.
(3) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Parteien jederzeit möglich. Wichtige Gründe
sind insbesondere Vertragsverstöße oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.
(4) Der Vertrag endet spätestens mit dem Tod des Affiliates. Der Affiliate ist zur Vererbung seiner vertraglichen Position
[der Vertrag des Affiliates endet mit dessen Tod] nach vorheriger schriftlicher oder via E-Mail zu erteilender Zustimmung
durch OEDERGROUP und dem im Todesfall erforderlichen Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweise
für/über das Erbe berechtigt. Mit dem/den Erben muss ein neuer Affiliatevertrag im Todesfall vereinbart werden und
sofern ein Erbe bereits Affiliate bei OEDERGROUP ist, muss der Erbe entscheiden, ob er seine bisherige oder die geerbte
Position im Karriereplan behält, da nur eine Position im Karriereplan je Affiliate erlaubt ist, sodass die nicht gewählte
Position wegfällt. Eine Übertragung, Verpfändung oder Abtretung der Rechte an der Vertriebsstruktur (Downline) bzw. der
erlangten Position im Vergütungsplan bei OEDERGROUP ist nicht zulässig.
(5) Sofern der Affiliate trotz entsprechender Zahlungsaufforderung durch OEDERGROUP die jeweils fällige Servicegebühr
(Mitgliedsbeitrag) nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit zahlt, wird der Zugang zum Kursportfolio automatisch
gesperrt. Um keine weiteren Zahlungen tätigen zu müssen, muss der Affiliate trotzdem kündigen, um das Abonnement / die
Servicegebühr (Mitgliedsbeitrag) zu stoppen.
(6) Bereits gezahlte Servicegebühren werden, ganz gleich aus welchem Grund der Vertrag endet, nicht erstattet, es sei
denn, es liegt ein Verschulden der Anbieterin vor.
§ 5 Pflichten des Affiliates
(1) Dem Affiliate ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von OEDERGROUP, deren Affiliates, verbundenen
Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen das Wettbewerbsrecht oder
sonstiges geltendes Recht zu verstoßen. Dem Affiliate ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende
Angaben über die OEDERGROUP-Produkte oder das Vertriebssystem zu machen. Der Affiliate wird im Rahmen seiner
Vertriebstätigkeit nur solche Aussagen über die Waren des OEDERGROUP-Sortiments sowie über das OEDERGROUP-
Vertriebssystem machen, die inhaltlich den Vorgaben in den OEDERGROUP Werbe- und Informationsmaterialien
entsprechen. Er wird sich stets wohlwollend über OEDERGROUP, deren verantwortliche Personen, Affiliates, Leistungen
und Vertriebssystem äußern, wobei diese Pflicht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die gesetzlich
zulässige Dauer fort gilt.
Dem Affiliate ist es ferner untersagt, unwahre, irreführende oder überzogene Werbung über Verdienstmöglichkeiten oder
Angaben zu seinen Provisionen gegenüber Dritten insbesondere im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen zu machen. An
keiner Stelle und auf keinem Werbemittel darf der Affiliate unwahre, überzogene oder irreführende Angaben über sein
Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei OEDERGROUP machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung,
potentielle Affiliates im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nur die
wenigsten Affiliates ein größeres Einkommen mit ihrer Tätigkeit für OEDERGROUP erzielen können und die Erzielung eines
Einkommens nur durch sehr intensive, kontinuierliche Arbeit möglich ist. Ebenso untersagt sind
das Crosslinesponsoring (Akquirieren eines Affiliates aus einer anderen Vertriebslinie bei OEDERGROUP) und die
Bonusmanipulation.
(2) Die Leistungen von OEDERGROUP dürfen über die "Face-to-Face-Bewerbung" hinaus auch im Rahmen des geltenden
Rechts widerruflich bei Homeparties oder -veranstaltungen, Online-Homeparties oder Online-Präsentationen
der Affiliates vorgestellt werden und nur über den Referal Link oder den offiziellen Webshop von OEDERGROUP verkauft
werden; auch der Verkauf auf eigenen Webseiten ist gestattet. Auf eigenen, anderen Verkaufsplätzen, insbesondere großen
allgemeinen Ladengeschäften (wie z. B. Supermärkten, Discountern oder Einzelhandelsläden) oder Restaurants, auf
Internethandelsplattformen wie z. B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder
über vergleichbare Verkaufskanäle, dürfen die Waren von OEDERGROUP nicht verkauft werden.
(3) Auch für den Fall, dass der Affiliate die Leistungen von OEDERGROUP in anderen Internetmedien wie z. B. eigenen
Websites, sozialen Netzwerken (z. B. Facebook oder Instagram), Online-Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die
offiziellen OEDERGROUP Werbeaussagen & Materialien verwenden und muss sich leicht erkennbar mit seinem
vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) sowie der Bereitstellung
einer ordnungsgemäßen Datenschutzerklärung und eines ordnungsgemäßen Impressums ausweisen. Ferner muss
der Affiliate bei der Bewerbung auf eigenen Internetseiten oder in anderen Internetmedien ausdrücklich darauf hinweisen,
dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von OEDERGROUP handelt. Der Verkauf der Leistungen darf auf
jeglichen Online-Auftritten des Affiliates stets nur über den ReferalLink oder den offiziellen Webshop von OEDERGROUP
erfolgen. Der Affiliate darf nicht im Namen von OEDERGROUP Verträge abschließen, Zahlungen entgegennehmen oder
weiterleiten oder sonst Willenserklärungen abgeben.
(4) Der Affiliate darf nur in solchen Staaten Leistungen für OEDERGROUP vertreiben oder neue Affiliates gewinnen, die
offiziell von OEDERGROUP eröffnet wurden. Die eröffneten Staaten sind hier einzusehen.
(5) Dem Affiliate ist es erlaubt, für jegliche andere Unternehmen, unabhängig von der Branche, Waren und/oder
Dienstleistungen zu vertreiben. Ungeachtet der in Satz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Affiliate nicht gestattet, Produkte
bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte für den Betrieb des
OEDERGROUP-Geschäfts an andere Affiliates zu vertreiben. Ferner darf der Affiliatekeine Vertriebsunternehmen (die nichtWettbewerber sind), Produkte oder Dienstleistungen bei einer OEDERGROUP-bezogenen Versammlung, einem solchen
Seminar, Webinar oder Kongress oder unmittelbar nach bzw. im Zusammenhang mit einer solchen Veranstaltung bewerben
oder anbieten, es sei denn, er hat hierfür eine schriftliche Genehmigung von OEDERGROUP. Soweit der Affiliate gleichzeitig
für mehrere Unternehmen – auch Network-Marketing-Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige
Direktvertriebsunternehmen – tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu
gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit für das andere Unternehmen geschieht.
Insbesondere darf der Affiliate andere als OEDERGROUP-Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer
räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social-Media-Plattform oder
Internetplattform anbieten. Außerdem ist es dem Affiliate ausdrücklich untersagt, OEDERGROUP-Affiliates für den Vertrieb
anderer Produkte/Leistungen anzuwerben oder abzuwerben oder eine solche Handlung zu versuchen bzw.
andere Affiliatesdazu anzuleiten oder anzuleiten zu versuchen, ihre Tätigkeit für OEDERGROUP einzustellen oder zu
reduzieren. Dem Affiliate ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Affiliatevertrages gegen andere Affiliate- oder
sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung
entfalten, zu verstoßen.
(6) Der Affiliate hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von OEDERGROUP und über deren
Struktur (wie ist das gemeint?) zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von
OEDERGROUP gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline-Aktivitäten und -Platzierungen ebenso wie
die Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Affiliate-, Kunden- und Vertragspartnerdaten sowie
die Informationen über Geschäftsbeziehungen von OEDERGROUP und seiner verbundenen Unternehmen sowie sonstiger
Anbieter und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Affiliatevertrages fort.
(7) Der Affiliate stellt sicher, dass er alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einhält, insbesondere die DSGVO, wenn er
personenbezogene Daten verarbeitet.
§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten bei Provisionen
(1) Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Affiliate eine monatliche Provision nach Maßgabe des Vergütungsplans,
deren Auszahlung bis zum 10. des Folgemonats erfolgt. Der Provisionsanspruch entsteht erst nach Zahlungseingang der
provisionsbegründenden Leistung bei OEDERGROUP und entfällt, sofern diese Leistung – gleich aus welchem Grund – nicht
bezahlt oder später berechtigt widerrufen oder sonst storniert wird. Mit der Vergütung sind alle Kosten und Spesen
des Affiliates für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes abgedeckt.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich und in der Regel ohne Umsatzsteuer und nur dann mit Umsatzsteuer, wenn gesetzlich
erforderlich und der Affiliate OEDERGROUP zuvor schriftlich unter Angabe seiner Umsatzsteueridentifikationsnummer und
des zuständigen Finanzamtes mitgeteilt hat, dass er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Zahlungen können nur auf Bankkonten
und PayPal Konten erfolgen, die auf den Namen des Affiliates laufen. OEDERGROUP behält sich zur Vermeidung von
belastenden Transaktionskosten das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag bei einem Provisionsanspruch von
mindestens 50,00€ zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die
Provisionsansprüche auf dem bei OEDERGROUP für den Affiliate geführten Verrechnungskonto fortgeführt und nach
Erreichen der Mindestauszahlungshöhe an den Affiliate zur Auskehrung auf dessen auf seinem Namen lautendem
Bankkonto bereitgestellt. Sollte der Affiliate kündigen, während der Auszahlungsbetrag noch nicht erreicht wurde, erlischt
die Provision mit der Löschung des Partner Kontos.
(3) Der Affiliate wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände OEDERGROUP binnen 60 Tagen
ab Zeitpunkt der fehlerhaften Zahlung schriftlich oder via E-Mail mitteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen,
Boni oder sonstigen Zahlungen als genehmigt. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Einbeziehung des Vergütungsplans
Der Vergütungsplan (beigefügt als Anlage 1) und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil
des Affiliatevertrages. Mit der Versendung des Antrages an OEDERGROUP versichert der Affiliate zugleich, dass er den
Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und diese Dokumente als Vertragsbestandteil akzeptiert.
§ 8 Haftungsausschluss
(1) OEDERGROUP haftet ausdrücklich nicht für höhere Gewalt wie etwa Pandemien (z. B. die Covid-19-Pandemie), Probleme
in der globalen Lieferkette, internationale Erschütterungen der Finanzmärkte (wie sie vergleichbar mit der weltweiten
Finanzkrise 2008 nach der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers sind), Kriege und/oder politische Verwicklungen,
Störungen bei Verkehrsunternehmen, Streiks oder vergleichbare Betriebs- oder sonstige Störungen. Im Übrigen haftet
OEDERGROUP für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden lediglich, soweit
diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht durch OEDERGROUP, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der
Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme unerlaubter Handlungen. Eine darüber
hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.(2) Die Haftung ist – außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem bzw. grob fahrlässigem
Verhalten von OEDERGROUP, deren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen – auf die bei Vertragsabschluss typischerweise
vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt
auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet OEDERGROUP nicht, außer
im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens durch OEDERGROUP, deren Mitarbeiter oder
Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte des Affiliates sind für OEDERGROUP fremde Informationen im Sinne des geltenden
Telemedien- oder sonstigen Rechts.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin,
sofern der Affiliate Kaufmann ist. Was ist hier gewollt?
(2) Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen an unserer Website, unseren Regeln, Bedingungen und
Konditionen, einschließlich dieser Bedingungen, vorzunehmen.OEDERGROUP wird Änderungen mit einer Frist von 30
Tagen vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung via E-Mail oder im
Backoffice des Affiliates ankündigen. Der Affiliate hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist
OEDERGROUP berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Sofern der Affiliate bis zum Inkrafttreten der Änderung den
Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der
Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. OEDERGROUP ist verpflichtet, den Affiliate in der erfolgten
Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Hier zum Download, direkt anhängig mit Anlage 1: Affiliate Partner AGB herunterladen